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Steuernews für Klienten

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

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Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Innsbruck und spezialisiert auf die Steuerberatung im Immobilien Dienstleistungssektor und die Beratung von Bauträgern.

Erscheinungsdatum:

Pardeller Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH & Co KG
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